Wärmemessdienst

BGLO GmbH – Messtechnik

Wärmemessdienst für Heizkostenabrechnungen

  • BITTE NUR LIEGENSCHAFTEN AB 4 WOHNEINHEITEN ANFRAGEN!

Sie suchen einen Abrechnungsdienstleister bzw. Wärmemessdienst in und um Osnabrück?

Seit 2013 installieren wir Funkzähler und erstellen Heizkostenabrechnungen in Stadt und Landkreis Osnabrück.

Es ist an der Zeit, die alten Zähler auf den großen Haufen der Geschichte zu werfen. Egal ob Kaltwasser-, Warmwasser-, Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler: Wir erstellen Ihnen gerne nach einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme ein unverbindliches Angebot für Funk-Messgeräte sowie die Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung.

Sie suchen einen Abrechnungs-dienstleister bzw. Wärmemessdienst in und um Osnabrück?

Seit 2013 installieren wir Funkzähler und erstellen Heizkostenabrechnungen in Stadt und Landkreis Osnabrück.

Es ist an der Zeit, die alten Zähler auf den großen Haufen der Geschichte zu werfen. Egal ob Kaltwasser-, Warmwasser-, Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler: Wir erstellen Ihnen gerne nach einer kostenlosen Vor-Ort-Aufnahme ein unverbindliches Angebot für Funk-Messgeräte sowie die Erstellung Ihrer Heizkostenabrechnung.

Unsere Leistungen als Abrechnungsdienstleister

  • Kostenlose Aufnahme Ihrer Immobilie

  • Unverbindliches Angebot über Funkzähler und Heizkostenabrechnung

  • Terminabsprache mit Ihnen oder Ihren Mietern

  • Montage der Zähler sowie der Funkeinrichtung

  • Inbetriebnahme der Funkanlage

  • Erstellung der Heizkostenabrechnung

  • Unterjährige Kontrolle der Zähler sowie der Funkdaten

  • Verbrauchsdaten werden den Nutzern in einem Portal zur Verfügung gestellt

  • After Sales Service

Bekannt aus

Referenzen: Ausgerüstete Immobilien

Hier sind wir bereits als Wärmemessdienst aktiv

Nur 3 Schritte bis zur fertigen Heizkostenabrechnung.

> Ihr Ansprechpartner

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft und umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen. In Deutschland ist die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt. Die technischen Details sind in DIN 4713 ausgeführt.

Die Heizkostenverordnung verpflichtet jeden Betreiber einer gemeinschaftlich genutzten Heizungsanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten. Dieser Verpflichtung kann man sich nicht durch Vertrag entziehen, d. h., sie ist unabdingbar. Eine Ausnahme gibt es nur für Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, von der eine vom Eigentümer selbst bewohnt wird. (Quelle: Wikipedia)

Auch Zähler haben eine Lebensdauer.

Viele wissen nicht, dass auch Zähler eine Lebensdauer haben. Die Lebensdauer, auch Eichfrist genannt, wird vom Eichamt festgesetzt und beträgt für Kaltwasserzähler, Warmwasserzähler und Wärmemengenzähler 6 Jahre. Heizkostenverteiler unterliegen nicht der Eichfrist, haben jedoch ebenfalls eine durch die verbaute Batterie endliche Lebensdauer von 10 Jahren.

In diesem Zeitraum darf auf Basis dieser Zähler eine Abrechnung erstellt werden. Hat der Zähler diese Eichfrist überschritten, muss er gegen einen Neuen ausgetauscht werden.

Prüfen Sie Ihre Zähler rechtzeitig, denn die Eichfrist kann einfach am Zähler abgelesen werden. Den Austausch, die Funkauslesung und anschließende Abrechnung übernehmen wir für Sie.

“Den besten Ableser sieht man nicht.”

Deshalb installieren wir seit 2013 ausschließlich Funkzähler.

Daraus ergeben sich für Sie unteranderem folgende Vorteile:

– digitale Auslesung der Zähler 2x im Monat

– Stetige Fernprüfung der Zähler auf

  1. Leckageerkennung in der Rohrleitung
  2. Manipulationsversuche
  3. Hardware defekt
  4. Funkfehler

– Fernauslesung der Zähler für die Erstellung der Abrechnung

– Zugang zum Nutzerportal für die eigene Verbrauchsauswertung

Die EED (Energieeffizienz-Richtlinie der EU) hat das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 % gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Ein angepasstes Verbrauchsverhalten soll zu Energieeinsparungen, speziell für die Wärme-, Kälte- und Warmwasserversorgung, führen.
Doch nur wer seinen Verbrauch kennt, kann sein Verbrauchsverhalten optimieren. Deshalb sollen Verbraucher zukünftig unterjährig und regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden. Für Vermieter ergeben sich damit wichtige Änderungen.

Ab 25.10.2020:

Bei Neuausrüstung, Modernisierung oder komplettem Geräteaustausch (Eichaustausch) ist nur noch die Installation von fernablesbaren Mess- oder Erfassungsgeräten zulässig.

Ab 01.01.2022:

Sofern fernablesbare Systems bereits installiert sind, sind die Vermieter verpflichtet Endverbrauchern monatlich Ihre Verbrauchsdaten bereitzustellen.

Ab 01.01.2027:

Bis zu diesem Datum muss der Gebäudeeigentümer auf fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte umstellen. Dem Endverbraucher sind seine Verbrauchsdaten monatlich zur Verfügung zu stellen.

Diese Anforderungen erfüllen wir seit 2013, dieser Service ist bei uns daher bereits heute inklusive!